Privatgläubiger droht mir mit Anwalt, was soll ich tun?

Hallo. Ich hoffe hier etwas Hilfe zu finden in Bezug auf meinen Fall. Hier erst mal meine Geschichte:

Anfang des Jahres hatte ich mir Geld bei den Eltern meiner Freundin geliehen (ca. 400€) da ich für mein Auto neue Reifen brauchte da ich ansonsten meinen Job verloren hätte. Ich hatte nicht nach dem Geld gefragt, die Eltern meiner Freundin haben es von selbst bereitwillig gegeben. Meiner Meinung nach haben die mich mehr dazu gedrängt das Geld anzunehmen :/. Wir sagten denen direkt, dass wir nicht jeden Monat was zurückzahlen können worauf die meinten das wir es Ihnen dann zurückgeben sollen wenn wir das Geld haben.

Natürlich kam es so, dass die uns immer mal wieder enorm unter Druck gesetzt haben weil wir nicht regelmäßig zahlen können, da ich zwischendurch dann doch den Job verloren habe und nun Hartz4 in einer Bedarfsgemeinschaft beziehe. Wir boten Ihnen daraufhin an eine schriftliche Ratenzahlungsvereinbarung von maximal 20€ mit Überweisung zu machen. Doch dies lehnten sie ab weil sie uns nicht die Kontodaten rausrücken wollten und 20€ ihnen zu wenig war. Sie wollten sofort mindestens 50€ haben bei einer Restsumme von 280€, da wir zwischendurch schon immer mal was zurückgezahlt haben.

Nun ist es so gekommen, dass der Vater meiner Freundin wieder uns übers Telefon Druck gemacht hat. Auf die Aussage meiner Freundin hin, dass wir diesen Monat leider nichts zahlen können, drohte er sofort damit zu einem Anwalt zu gehen.

Meine Frage ist nun: Kann er diese Schulden gerichtlich einklagen?

Die Eltern meiner Freundin haben als einzigstes die Rechnungen damals von den Reifen in der Hand wo aber nicht erkennbar ist wer was in die Summe reingezahlt hat da ich selber auch einen Anteil getragen hatte. Zusätzlich hatten wir uns mit der Ratenzahlungsvereinbarung ja Kompromissbereit gezeigt was von denen angelehnt wurde.

Über Ratschläge wäre ich sehr erfreut :)

...zum Beitrag
und Ihr leistet Euch nun das Auto weiterhin, obwohl nur noch ALG-II bezogen wird.

Das Auto habe ich mittlerweile nicht mehr im Betrieb und dieses Zwangsverkauft. Da das Auto so gut wie schrott war, war natürlich der Erlös nicht besonders hoch. Dieses Geld hatte ich den Eltern meiner Freundin gegeben um wenigstens mal etwas abzubezahlen.

Ratenzahlungen von 20,-€ bei 2 Personen sind doch ein Witz. Bei 2x Regelbedarf sollten schon 50,-€ zusammen möglich sein.

Als Witz sollte man sowas nicht bezeichnen. Als Bedarfsgemeinschaft hat man schon so den Schwarzen Peter und bekommt pro Nase weniger als eine alleinstehende Person. Und egal was man macht, macht man beim Jobcenter falsch. Ich bin froh wenn wir von den 980€ die wir insgesamt vom Jobcenter bekommen meine fixen Kosten abdecken kann und uns über Wasser halten kann.

Ich danke dennoch allen für die vielen Antworten!

...zur Antwort