Mal ganz praktisch erklärt: Beginnt die freiberufliche Tätigkeit am 1.3.2010, dann kann man für das Jahr 2009 und für die Zeit von 1.1.-29.2.2010 in der E-Ü-Rechnung unter Betriebsausgaben, die man als "Vorabbetriebsausgaben" bezeichnet alle getätigten Ausgaben eintragen. Der Computer mit allen zugehörigen Peripheriegeräten müsste bei abnutzbaren Anlagegütern aufgeführt werden, kauft man Computer&Co z.B. am 12.12.09, dann kann man nur noch einen geringen Teil in 2009 ansetzen (dazu gibt es auch Programme, die einem das ausrechnen - in den letzten Jahren war es so, dass man eine Computeranlage über 3 Jahre abschreiben muss und das Abschreibungsjahr erst mit dem Datum des Kaufes beginnt). Hat man dann in 2009 keine Einnahmen, so kommt in der E-Ü-Rechnung ein Minusbetrag raus, der eine bestehende Steuerbelastung mindert.

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