Die Befreiung von der Umsatzsteuer richtet sich bei Freiberuflern nicht nach der Art des Umsatzes sondern nach der Höhe. Der umsatzsteuerfreie Betrag lag 2008 bei 17500 Euro (ob es inzwischen eine Änderung gibt, weiß ich nicht). Ob man diese Möglichkeit dann nutzt, muss man für sich entscheiden. Hat man viele Ausgaben, dann macht es vielleicht Sinn, sich nicht befreien zu lassen, da man die Umsatzsteuer der Ausgaben dann in der Umsatzsteuererklärung ansetzen kann. Hat man wenig Ausgaben, dann lohnt sich dieser ganze Aufwand mit der Umsatzsteuererklärung vielleicht nicht und man lässt sich am besten erst mal befreien. Für das erste Jahr der freiberuflichen Tätigkeit kann man dazu den Umsatz so niedrig planen, dass man unter die Grenze von 17500 fällt, selbst wenn man dann mehr Umsatz machen sollte, muss man erst ab 2011 die Umsatzsteuer einführen.

Ein weiterer Aspekt bei der Überlegung, ob Umsatzsteuer ja oder nein, ist der Kundenkreis und die Preisbildung für diese Kunden. Handelt es sich um Kunden, die ihrerseits keine Vorsteuer ziehen können (z.B. Privatpersonen, Bildungseinrichtungen o.ä.), dann ist es für diese eher von Vorteil, wenn Sie als Freiberufler Ihre Rechnung ohne Umsatzsteuer stellen und Sie bekommen vielleicht aufgrund Ihrer recht guten Preise den einen oder anderen Kunden mehr.

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Mal ganz praktisch erklärt: Beginnt die freiberufliche Tätigkeit am 1.3.2010, dann kann man für das Jahr 2009 und für die Zeit von 1.1.-29.2.2010 in der E-Ü-Rechnung unter Betriebsausgaben, die man als "Vorabbetriebsausgaben" bezeichnet alle getätigten Ausgaben eintragen. Der Computer mit allen zugehörigen Peripheriegeräten müsste bei abnutzbaren Anlagegütern aufgeführt werden, kauft man Computer&Co z.B. am 12.12.09, dann kann man nur noch einen geringen Teil in 2009 ansetzen (dazu gibt es auch Programme, die einem das ausrechnen - in den letzten Jahren war es so, dass man eine Computeranlage über 3 Jahre abschreiben muss und das Abschreibungsjahr erst mit dem Datum des Kaufes beginnt). Hat man dann in 2009 keine Einnahmen, so kommt in der E-Ü-Rechnung ein Minusbetrag raus, der eine bestehende Steuerbelastung mindert.

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