Hallo,

ja, du darfst mit einem A1 ein umgebautes Auto fahren. Dies fährt ca. so schnell, wie von dir angegeben und du darfst damit auch überall fahren!

Schau mal nach Fiat 500 und Seat Ibiza. Da gibt es Umbauten, bei denen die Reifen hinten in die Mitte gebaut werden. Das ist offiziell ein Fahrzeug für einen A1 Führerschein. Und du hast sogar nur hinten ein Nummernschild und vorne entsprechend keins. Wie bei einer 125er

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Mach dir keine Sorgen!

Ist ein normaler Wildunfall und selbst die Polizei wird eher Mitleid haben!

Da passiert nichts, es sei denn du hattest keinen Lappen, hast das Auto geklaut, getrunken oder Drogen genommen!

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Was du getan hast ist wirklich Dumm!

Da solltest du dich fragen wieso du es machst und an den Beweggründen arbeiten, damit das nie wieder passiert.

Dennoch bin ich mir sicher, dass du unter gewissen Auflagen und Nachweisen, dass du dich irgendwo engagierst etc. mit 18 vllt. 19 deinen Führerschein machen dürfen!

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Ein Gericht kann sehr wohl eine MPU anordnen. Dann zahlt diese sogar die Rechtsschutzversicherung :D.

Im Normalfall solltest du keine MPU machen müssen. Erst als Wiederholungstäter. Die Grenze liegt aktuell bei 1,6 Promille (ab hier MPU Pflicht). Dies wird in naher Zukunft auf 1,1 Promille gesenkt werden.

Bei 0,8 solltest du keine Angst haben! Aber die ausstellende Behörde (Fahrerlaubnisbehörde) kann Auflagen erteilen, bei 0,8 Promille wird eine MPU nicht dazugehören.

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Du solltest einen 25 kmh Roller anmelden. Dafür braucht man keinen Führerschein. Wirst du damit erwischt, ist es lediglich Fahren ohne Prüfbescheinigung. Man kann aber auch easy beim Tüv eine Prüfbescheinigung machen. Wenn der Roller am Ende etwas schneller fährt als zugelassen, ist es natürlich ein Risiko!

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Hallo,

hier kommt es auf die Zulassung des Gefährts an, mit dem du erwischt wurdest. Ist es eine Mofa bis 25 Kmh ist es keine Straftat und nicht "Fahren ohne Fahrerlaubnis", sonder Fahren ohne eine Mofa-Prüfbescheinigung! Das kostet unter 40€, kein Punkt, keine Sperre!

Und ja, solange das Verfahren läuft, wird dem Antrag auf eine Fahrerlaubnis keine Erteilung erfolgen.

Sollte das Gefährt schneller gewesen sein, dann solltest du dir einen guten Anwalt nehmen, mit 6 Monaten Verfahrensdauer rechnen und hoffen, dass du eine Geldstrafe und keine Sperre bekommst!

Ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz kommt auch auf dich zu, wenn das Fahrzeug nicht angemeldet war.

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