Also mit so was langfristigen kann ich jetzt grad nicht dienen, aber wenn du generell etwas über Wechselkurse brauchst dann würde ich dir herzlichst folgenden Link ans Herz legen.

http://www.oanda.com/

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Also das erste was du tun musst ist schriftlich abmahnen. Dabei solltest du genau aufschlüsseln was der Grund für die Mahnung ist, wie hoch der ausstehende Betrag ist und wie lange der Mieter schon in Verzug ist. Erst im zweiten Schritt ist eine Kündigung möglich. Allerdings werden solche Kündigungen normalerweise wegen fehlender Mietzahlungen ausgesprochen. Deswegen gibt es die Regelung, dass man erst kündigt wenn der ausstehende Betrag höher als zwei Monatsmieten ist. In deinem Fall wird der Betrag aber nicht wachsen, deswegen geht diese Klausel nicht. Das einzige was mir einfällt ist darauf zu pochen, dass dein Mieter den Vertrag nicht erfüllt, in diesem Fall kannst du ihm auch kündigen, egal wie hoch der ausstehende Betrag ist.

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