Ich fürchte da hat der Arbeitnehmer schlechte Karten, habe grad heute am Frühstückstisch gelesen, daß schon kleine Bagatell-Diebstähle zu fristloser Kündigung führen. Selbst eine Verkäuferin im Fischladen wurde gekündigt - als sie die abgelaufenen Fischbrötchen (die man sowieso weggeworfen hätte) noch gegessen hat. Der Arbeitgeber hat wohl auch am Abfall ein ganz normales Eigentumsrecht.

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Mein Schwager hatte genau das gleiche Problem wie Du, er hat dann die Formulare des Verschrottungsbetriebes genommen, hat die sich vorher aber genau angesehen, es hat dann alles geklappt.

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Die Arbeitsagentur geht überhaupt nicht an das Vermögen vom Arbeitslosen, denn die zahlen doch das normale Arbeitslosengeld aus, das man sich durch die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gesichert hat. Ich denke, nur bei HartzIV gehts finanziell enger zu, aber ich glaube, daß die Riesterrente doch unantastbar ist.

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