ich sehe das Problem nicht in diesem speziellen Fall, denn käme dein Vater in ein Pflegeheim und kann die Kosten nicht tragen, dann wird sein Vermögen, die Schenkungen, die Begünstigten etc. über die letzten Jahre geprüft.

Es kann vorkommen - wie bei einem Bekannten - dass Schenkungen rückgängig gemacht werden. Und du als Kind deines Vaters bist die erste Adresse, an die sich die Sozialämter halten werden, wenn es um Zahlungen für deinen Vater geht.

...zur Antwort

lies mal hier http://www.welt.de/wirtschaft/karriere/article3098173/Bei-Ueberstunden-kann-viel-falsch-gemacht-werden.html

Dort findest du wichtige Informationen, denke ich.

...zur Antwort