Als Psychotherapeutin mit eigener Praxis weiß ich darum, wie ärgerlich es ist, einen der begehrten Ersttermine zu vergeben und dann ohne Absage einen Stundenausfall zu haben. Ich halte es so, dass bei erneutem Anruf zu klären ist, warum jmd nicht kam und ich den Grund schon sehr gut nachvollziehen können muß bevor ich einen weiteren Termin vergebe und in so einem Fall auch vorher das Ausfallhonorar regele. Falls jmd den Termin jedoch selber telefonisch absagt, habe ich das noch nie in Rechnung gestellt - weil es keine Vereinbarung darüber geben konnte und die Nachweisbarkeit viel zu schwierig ist und überhaupt sich der Aufwand nicht lohnt!! Ein therapeutisches Arbeitsbündnis ist sowieso nicht mehr zu schließen und der Rest ist nur gegenseitiger Ärger. Ganz anders sieht das in laufenden Therapien aus, weil es da ein wichtiger und zu verhandelnder Teil des ganzen Geschehens und auch vorher klärbar ist. Also: beim Ersttermin ist die Basis für ein Ausfallhonorar nicht gegeben, in laufender Behandlung schon - und selbst da tut man sich sehr schwer gegenüber den Patienten!!!

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Eine kleine Bemerkung zu dem Ausdruck, was ein Psychotherapeut kostet - wollte er sich einen kaufen?...Also, wie schon gesagt, braucht es eine Überweisung und viel Geduld, bei den örtlichen niedergelassenen Psychotherapeuten, einen Termin für ein Vorgespräch zu erhalten. Er sollte sich auch Gedanken darüber machen (oder nachfragen), ob eine Verhaltenstherapie, eine tiefenpsychologisch fundierte oder eine Psychoanalyse angesagt ist für ihn. Es kostet einen Eigenanteil von 10 Euro pro Quartal falls er ohne Überweisung zum Therapeuten geht - ist jedoch nicht abhängig von der Anzahl der Sitzungen pro Quartal. Eine Sitzung dauert immer mindestens 50 Minuten, wenn von der Kasse finanziert. Kommt er privat, muss er seine private Krankenkasse nach den Bedingungen fragen, die er abgeschlossen hat, das kann sehr variieren und den Therapeuten, wie er liquidiert. Viel Erfolg!

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