Hallo Greenstew, die Erstattung für USt, von der Deine Freundin spricht, bezieht sich darauf, dass Waren aus Drittländern nach Deutschland kommen. Bei einer Hotelrechnung ist dies nicht der Fall, hier werden Leistungen im Ausland in Anspruch genommen. Grüße, die Finanznixe
Antwort
Antwort
Lieber andre1280, die Einkommensgrenze von 17.500 EUR bezieht sich auf den Umsatz des Vorjahres. Da Dein Umsatz in 2008 unter dieser Grenze lag UND in 2009 die 50.000 EUR Grenze voraussichtlich nicht überschreiten wird, kannst Du 2009 problemlos weiterhin als Kleinunternehmer nach §19 USTG optieren. Ein unterjähriger Wechsel macht überhaupt keinen Sinn, wenn Du Privatkunden hast. Du müsstest ab Beginn des Jahres von allen vereinnahmten Entgelten auch rückwirkend 19% abführen, da es sich immer um Bruttoentgelte handelt.
Grüße von der Finanznixe