Hallo simjo, hab mal für Dich gegoogelt, das mit den 58 % Besteuerung der Rente bei Rentenbeginn stimmt schon, die Besteuerung wurde geändert (Gleichbehandlung von Renten mit Pensionen). Es kommt nicht mehr - wie früher - auf das Alter bei Rentenbeginn an. Ab dem Jahr 2005 wurden 50 besteuert und dann jedes Jahr (bis 2020) steigt der Satz um 2 % an, ab dem Jahr 2021 steigt der Satz jährlich um 1 % an. Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Rentenbesteuerung

...zur Antwort

Beim Antrag auf Kindergeld mußt Du nur eine Kontoverbindung angeben, es wird egal sein, ob dies ein Sparkonto oder ein Tagelgeldkonto ist. Nur die meisten Leute verbrauchen das Kindergeld, daher die Überweisung aufs Girokonto. Wenn Du es für Deine Kids anlegen kannst, dann ists schön, gib ruhig das Tagesgeldkonto an.

...zur Antwort

Also ganz ehrlich, wenn ich zu meinem Bankberater nun schon eine Aufzeichnungsgerät mitschleppen "muß", dann habe ich wohl den falschen Berater. Ein gewisses Grundvertrauen sollte schon gegeben sein, hat man das nicht, oder wurde schon mehr als 1x schlecht beraten, dann sollte man sich einen anderen Berater suchen. Es wurde vom Gesetzgeber eingeführt, daß man ein Beratungsprotokoll bekommen soll, welches beinhaltet über was gesprochen/beraten wurde, das solle man sich noch beim Berater durchsehen, daß alles ok ist. Absolute Sicherheit wird und kann es nicht geben.

...zur Antwort

Hm, bin zwar kein Finanzexperte, aber wenn Du keine Nebeneinkünfte und auch keine Mieterträge oder sonstige Einnahmen hattest, verstehe ich das nicht. Hast Du Dich vielleicht einfach in der Erklärung "vertan"? Oder liegts am Ehegatten, daß der weitere Einkünfte hatte. Schau Dir ganz in Ruhe den Steuerbescheid an und wo das Finanzamt etwas nicht angerechnet hat (das ist meist extra angeführt) und wenn es Dir weiter unklar ist, würde ich einen Widerspruch einlegen, damit das Amt den Bescheid überprüft oder Du schaltest einen Steuerberater ein.

...zur Antwort

Rentenfonds ist nicht das gleiche wie Rentenversicherung. Bei der gesetzlichen Rente mußt Du nur 5 Jahre gezahlt haben, dann hast Du einen Anspruch auf Altersrente, der Anspruch geht nicht verloren, bei Tod bekommt evtl. die Witwe/der Witwer oder die Waise etwas davon.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.