Ein Fertighaus hat absolut die gleiche Bewertung wie ein massiv errichtetes Gebäude. Ich erarbeite Hausbewertungen für Versicherungsgesellschaften und kann dazu sagen, daß ich bereits seit ca. 15 Jahren keinerlei Abzüge mache, wenn es sich um ein Fertighaus handelt. Ihre Freundin spart sogar noch Bauzeitzinsen, da die Bauzeit relativ kurz ist und viele Fertighausanbieter einen Großteil des Kaufpreises anfordern, wenn das Haus übergeben wird.

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Guten Tag, die Daten im Kauvertrag werden aus dem Grundbuchauszug übernommen. Der muß vorab vom Notar geprüft worden sein. Es stellt sich nun die Frage, wie Ihr die Differenz festgestellt habt ? Wurde neu vermessen ? Der Gesetzgeber geht davon aus, daß man den Daten im Grundbuch vertrauen kann. Daher haftet ein Grundstückseigentümer nicht für die Daten im Lageplan oder im Grundbuchauszug. Der Verkäufer kann nur zur Rechenschaft gezogen werden, wenn man die Differenz als offensichtlich ansieht. In der Regel werden die Grundstücke nicht neu vermessen und man vertraut den Daten im Grundbuch.

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