Du darfst neben einer Festanstellung einen 400-Euro-Job haben. Wenn Du zusätzlich Einkommen beziehst, musst Du das in Deutschland versteuern.

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Deine Hausbank sollte sich eigentlich auskennen. Ich las kürzlich einen Bericht, dass es sogar eigene Fördermittelberater gibt, die wirklich sehr gut über die einzelnen Programme Bescheid wissen. Das hängt natürlich von der Größe des Instituts ab.

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schau mal hier: die frage gab es kürzlich mit einigen hilfreichen antworten:

http://www.finanzfrage.net/frage/gibt-man-seine-gehaltsvorstellung-bei-bewerbungsgespraechen-brutto-oder-netto-an

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Ich habe mal gelesen, dass dies nicht möglich ist. Also da ging es um so eine Direklebensversicherung. Man kann diese nicht mal als Kreditsicherheit heranziehen und die Versicherung beleihen. No Chance!

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Es gibt eine Staffelung, sie kann bereits heute gehen! Je jünger ab 1948 werden monatsweise längere Arbeitszeiten aufgeschlagen. Sie muss also nicht bis zur Vollendung des 67 LJ warten, sollte sie erst Ende 2012 Geburtstag haben.

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Hier findest Du Infos zum Programm: zim-bmwi.de/zim-ueberblick (bitte link kopieren und www. voransetzen)

Es handelt sich nicht um ein Existenzgründungsprogramm!

Dafür wären Förderungen hier zu beantragen: bmwi.de/BMWi/Navigation/Mittelstand/existenzgruendung.html

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Bitte vor Augen halten, dass ALG2-Leistungen aus Steuergeldern finanziert werden und andere Einkommen selbstverständlich angerechnet werden.

Beziehen Sie eine Rente, die nicht aufgrund Ihres Alters bzw. Ihres gesundheitlichen Leistungsvermögens gezahlt wird (z.B. Witwen-, Waisen-, Erziehungsrente), können Sie Arbeitslosengeld II erhalten, wenn Sie die übrigen Voraussetzungen erfüllen. Allerdings werden diese Renten als Einkommen auf Ihren Bedarf angerechnet.

Quelle und weitere Infos unter: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/SGB-II/Infoblatt-Alg2-Renten.pdf

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Ich kann Dir nur raten, dass Du bei der ARGE um Rat frägst. Zumindest begrenzt müsste Dir ALG I zustehen. Aber die Sache ist wirklich komplex.

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Meines Wissens verjähren die Ansprüche auf Rückzahlung von Kindergeld nach 4 Jahren!

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Mein Bruder hat sein Hausdarlehen über das Internet abgeschlossen. Es ging damals über Planethome. Aus seinen Erfahrungen heraus weiß ich, dass alles vorbildlich lief. Dateneingabe, ein persönlicher Anruf, Unterlagenversand per Post. Das Darlehen war nach zwei Tagen genehmigt. Mit Eintragung der Auflassungsvormerkung ein freundlicher Anruf der finanzierenden Bank, dass nun Abruf des Darlehens erfolgen kann. Bisher keinerlei Probleme mit supergünstigen Zinsen. Das Darlehen läuft seit 4 Jahren!

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Diese Reports kenne ich gar nicht. Ich selbst beziehe von einer großen deutschen Bank einen Newsletter, der unter der Rubrik "KonjunkturNews" Infos zu neusten ökonomischen Rahmendaten und Entwicklungen informiert. Die von Dir angesprochenen Report gibt es lt. meiner Info nur von den Zentralbanken.

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Nein, die Sicherheit, in diesem Fall die Grundschuld bleibt in voller Höhe bestehen. Sie bleibt auch nach der Endtilgung bestehen, wenn man keinen Antrag auf Löschung stellt. Man könnte sie wieder verwenden, wenn man erneut einen Kredit braucht!

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Meines Wissens müssen die Kinder in Deiner privaten Krankenversicherung mitversichert werden. Deine Frau wird vermutlich wegen der chronischen Erkrankung von der privaten Versicherung abgelehnt werden. Das heißt sie muß sich freiwillig gesetzlich vesichern lassen. Sollte Dein Sohn wegen der Zahnspange auch von der privaten Versicherung abgelehnt werden, dann muß er vermutlich gegen eigene Gebühr gesetzlich versichert werden. Ich glaube aber, dass die Kinder bei Dir mitversichert werden können. Allerdings fallen auch hier eigene Beiträge für die Kinder an. BILLIG wird das auf keinen Fall. Mein Rat: sprich zuerst mit Deiner privaten Krankenkasse. Vielleicht macht man Dir hier ein Familienangebot, das sich rechnet. Als nächsten besprich mit einer gesetzlichen Krankenkasse die Möglichkeiten und vergleiche die Angebote und Leistungen.

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Gold erweist sich meines Erachtens als sicherste Geldanlage. Der Run ist momentan ziemlich groß darauf. In manchen Stückelungen kommt es zu Engpässen.

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Meiner Meinung nach ist das möglich. Ich würde in diesem spezifischen Fall aber unbedingt den Anwalt fragen, den braucht ihr ja ohnehin.

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Du bekommst sicherlich gute Anhaltswerte. Lass Dir auf jeden Fall die durchschnittlichen qm²-Preise Deiner Stadt/Gemeinde mitteilen. Bekommst Du bei den Behörden

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Mit Fälligkeit des Papiers wird Dir der Kurswert, der ja vom Aktienwert abhängig ist, am Fälligkeitstag auf Dein Konto gutgeschrieben und falls das Papier bonusberechtigt ist, erhältst Du den Bonus noch oben drauf.

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