Nutzung Privat-KFZ für Fahrten zum Kunden + Mobilitätspauschale des Arbeitgebers - Versteuerung?

Folgender Sachverhalt:

Ich arbeite im Außendienst und fahre jährlich ca. 30tkm. Davon sind 18tkm privat und 12tkm geschäftlich -> Fahrten zum Kunden.

Zusätzlich zu meinem Bruttogehalt erhalte ich eine "Mobilitätspauschale" in Höhe von 900 Euro pro Monat von meinem Arbeitgeber. Diese Mobilitätspauschale wird automatisch jeden Monat komplett versteuert.

Ich habe vor kurzem meine Steuererklärung für 2017 abgegeben und erhielt die Nachricht vom Finanzamt, dass die Fahrtkosten/Dienstreisen in Höhe von 30cent/km (12tkm*0,3 Euro = 3600 Euro) nicht anerkannt werden, da die Leistungen des Arbeitgebers (meine Mobilitätspauschale in Höhe von 12*900 Euro=10800 Euro) gegen gerechnet werden.

Sprich (Beispielrechnung):

  • Bruttogehalt: 5100 Euro
  • Mobilitätspauschale: 900 Euro
  • Gesamt Brutto: 6000 Euro

Meine Frage:

Ist die Aussage des FA korrekt oder ist es nicht so, dass ich ein Anrecht auf die Werbungskosten habe, da ich die Mobilitätspauschale des Arbeitgebers bereits versteuere? Es heißt doch "Leistet der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer für die Benutzung seines Privatfahrzeugs für betriebliche Fahrten eine pauschale Vergütung für einen bestimmten Zeitraum, so handelt es sich hierbei stets um steuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn. Dies gilt insbesondere, wenn bei der Erstattung weder die Anzahl noch die Fahrstrecken der tatsächlich ausgeführten Fahrten berücksichtigt werden."

Besten Dank & VG,

Johannes

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Ich verstehe die Antwort nicht.

Hier ist doch die Frage, ob 3.600 EUR Reisekosten als Werbungskosten angesetzt werden können oder nicht. Ich habe die gleiche Auffassung wie der Fragesteller und wundere mich über die Zurückweisung des FA. Da die 900-EUR-Pauschale vollversteuert ist - und nicht etwa nur mit 15% Lohnsteuer im Sinne eines pauschalierten Fahrtkostenzuschuss - sollte diese doch einfach gesagt als Mehr-Brutto aufs Gehalt kommen. Und hat dann hinsichtlich der Reisekosten keinerlei Bewandnis.

Vlt. kann ein Experte noch einmal Licht ins Dunkel bringen, da ich demnächst vor dem gleichen Problem stehe. Ich werde 2 Tage pro Woche an einem anderen Standort arbeiten. Gem. Sozialplan meines AG werden 36 Monate mit einer Pauschale von 500 EUR bezuschusst. Diese wird ausdrücklich individuell, also vollversteuert ("Sie können diese Kosten dann über die Entfernungspauschale absetzen"). Natürlich werde ich die beiden Tage als Auswärtstätigkeit in der Steuererklärung angeben. Daher erwarte ich, die tatsächlichen Fahrtkosten (werde Fahrtenbuch führen etc.), erstattet zu bekommen. Diese sind sogar deutlich höher der Bruttobetrag der Pauschale.

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