Eine Garantie ist das natürlich nicht, denn an einem Scan kann man natürlich viel bearbeiten und verändern. Aber ein Zeichen des guten Willens ist es allemal. Ich würde es davon abhängig machen, was die Ware für einen Wert hat. Eine Hifi-Anlage im Wert von 10.000 Euro würde ich nicht auf gut Glück verschicken, aber einen kleineren Geschenkartikel dann vielleicht doch. Manchmal kann man den Leuten ja doch vertrauen...:)

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Ja, als haushaltsnahe Dienstleistung sind die Kosten prinzipiell abzugsfähig.- Aber wie bei jeder haushaltsnahen Dienstleistung ist darauf zu achten, dass man eine anständige Rechnung hat und nichts bar bezahlt hat. Dann geht's nämlich nicht. Das Streugut ist, denke ich, ausgenommen, weil es sich dabei um Materialkosten handelt.

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Die Bedingung fü die Wohnungsbauprämie ist die "wohnwirtschaftliche Verwendung". Das muss aber nicht unbedingt bedeuten, dass man sich ein Haus kaufen muss. Man kann sie genauso auch z.B. verwenden, um eine Alarmanlage am bereits gebauten Haus zu finanzieren, oder seine Wohnung umzubauen. Ich denke mal, dass sie auch fürs Ferienhaus von Nutzen ist.

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Wenn jeder in seinem eigenen Zimmer fernsieht,dann muss auch einzeln bezahlt werden. Wenn ein Fernseher im gemeinsamen Wohnzimmer von allen benutzt würde,dann müsste auch nur eine Person zahlen.

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Das ist leider so. Wenn es eine Geldanlage gäbe, bei der das nicht der Fall wäre, dann würden sich wohl alle darum bemühen. Deshalb ist auch höchste Vorsicht geboten, wenn man von Angeboten liest, die hohe Renditen bei null Risiko versprechen- da gibt es garantiert einen Haken.

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