Kapitalerträge unterliegen zwar der Verrechnungssteuer, diese wird aber nur abgeliefert, wenn der Broker auch in der Schweiz seinen Sitz hat. Mein Australischer Broker zum Beispiel wird sicher keine Verrechnungssteuer an den Schweizerischen Fiskus abliefern.

Wenn Du Dich allerdings als Daytrader selbständig machst, musst Du Dich grundsätzlich bei der SVA Deines Kantones (Sozialversicherungsanstalt) als solchiger deklarieren. Sofern Sie Deine Selbständigkeit akzeptieren, musst Du auf Deinen Nettogewinnen also abzüglich Verluste und Gestehungskosten sowohl Sozialversicherungsbeiträge und Einkommenssteuern abliefern.

Akzeptieren Sie Deine Selbständigkeit als Daytrader nicht (haben Sie bei mir im Kanton Schaffhausen abgelehnt) schuldest Du nur Einkommenssteuer.

Erwirtschaftet ein Dritter Deine Gewinne und nimmt dafür deine Kommission, sollten Deine Einkünfte steuerfrei sein, Da es sich um einen nicht selber aktiv erwirtschafteten Kapitalgewinn handelt (analog zu Wertsteigerungen von Aktien und anderen Wertschriften). Das Vermögen musst Du aber trotzdem versteuern, nur ist die Vermögenssteuer so tief, dass sie im Vergleich mit dem Einkommen, welches zum Vermögen führt, nicht wirklich ins Gewicht fällt.

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