@ Mikkey: Danke. So hatte ich es auch bei Recherchen im BGB verstanden.

@ qtbasket: Was soll das denn jetzt? Für meine Frage (die keine Bitte um Rechtsberatung ist), ist es völlig unerheblich, um welchen Arbeitgeber es sich handelt. Und Du solltest lernen, sehr verständliche Fragen zu verstehen.

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Nun ja, das habe ich schon herausbekommen: "Es gehört zum Wesen des Wettbewerbs, dass Kunden abgeworben werden. Im Wettbewerb hat grundsätzlich niemand Anspruch auf Erhaltung seines Kundenstamms." (http://www.omsels.info/die-verbote-oder-was-darf-ich-nicht/4-nr-10-uwg/12-abwerben/aabwerben-von-kunden). Und der Vertrag müsste ein ein nachvertragliches Wettbewerbverbot enthalten - tut er aber nicht.

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