anspruchsvoraussetzungen das elterngeld erhält, wer einen wohnsitz oder seinen gewöhnlichen aufenthalt in deutschland hat, mit SEINEM kind in einem haushalt lebt, dieses kind selbst betreuut und erzieht keine oder keine volle erwerbstätigkeit ausübt
so stehts im antrag für elterngeld, vielleicht gibts ja ne sonderregelung