anspruchsvoraussetzungen das elterngeld erhält, wer einen wohnsitz oder seinen gewöhnlichen aufenthalt in deutschland hat, mit SEINEM kind in einem haushalt lebt, dieses kind selbst betreuut und erzieht keine oder keine volle erwerbstätigkeit ausübt

so stehts im antrag für elterngeld, vielleicht gibts ja ne sonderregelung

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mein partner ist zu mir gezogen, weil er sonst kein elterngeld bekommen hätte. es hieß er könne nur elterngeld beantragen, wenn er mit uns unter einem dach wohnt...also andere adresse kein elterngel, gleiche adresse elterngeld.

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