Mwst musst du erst abführen wenn du sie auch eingenommen hast bei einer bestellung hast du doch noch nichts eingenommen allso kanst du auch nichts abführen und ich würde auf jeden fall einen steuerberater mit der buchführung beauftragen dann bist du immer auf der sicheren seite mit dem finanzamt ist nicht zu spassen
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ihr müst das unter euch regeln da du hauptmiete bist hast du ja ein übernahme protokoll von deinen vermieter bekommen wo die schäden aufgeschrieben sind für dieses zimmer und du hast doch mit ihm ein untermietsvertrag gemacht wo und wie das zimmer beim auszug zu hinterlassen ist
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Es gibt keine garantie für die ersteigerten sachen se gild gekauft wie gesehen
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Er muss den antrag stellen ab dann gilt der bedarf.
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Ohne Notar geht es nicht leider sonst ist es nicht rechtsgültig mfg