Naja, über die BIC kann man deine Bank herausfinden, was gewissermaßen Aufschluss über deinen Wohnort gibt.
Wenn die BIC von der Sparkasse Hamburg ist, könnte man vermuten, dass du in Hamburg wohnst.

Je nach dem, wie groß die Stadt ist und wie häufig dein Name da vorkommt, kann man so vielleicht schon was über dich herausfinden.
Bist du (eventuell sogar mit Adresse) in Telefonbüchern oder so gelistet?
Du kannst deinen Namen gemeinsam mit dem Ort aus der BIC ja mal googeln und schauen, was dabei rauskommt.

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aber es fehlen jegliche Hinweise zu einer möglichen Mitgliedschaft

Meines Erachtens muss ein als gemeinnützig anerkannter Verein zwar einen gemeinnützigen Zweck (§52 AO) erfüllen, eine Pflicht zur Aufnahme von Mitgliedern wäre mir aber noch nicht begegnet.

es gibt auch keine Satzung (jedenfalls nicht öffentlich)

Wenn der Verein gemeinnützig und eingetragen ist, dann muss die Satzung mindestens beim Finanzamt und beim Vereinsregister vorgelegt worden sein, es muss also eine Satzung geben.
Diese muss der Verein auch nicht selber veröffentlichen, du kannst sie ja beim Vereinsregister einsehen.

und der auf der Website aufgeführte "Vorstand" besteht lediglich aus der 1. Vorsitzenden

Das ist rechtlich auch kein Problem, mehr braucht es nicht.
Für die Gründung sind mindestens 7 Mitglieder erforderlich, danach darf die Mitgliederanzahl bis auf 3 fallen.
Und nur weil es nur 1 Vorsitzende gibt heißt das ja nicht, dass es nicht noch 2 weitere Mitglieder gibt.

aber ob diese korrekt gewählt wurde oder nicht, ist nicht zu erkennen

Über die Wahl muss es zwar ein Protokoll geben, dieses richtet sich aber nur an die Vereinsmitglieder.

über die Höhe und der Verwendung der Spenden informiert zu werden, wie es das Gesetz m.E. vorgibt

Auch dazu wäre mir nichts bekannt.
Den Bericht über die finanziellen Angelegenheiten des Vereins geht erstmal nur die Mitgliederversammlung was an, das Finanzamt kann sich da natürlich auch einmischen.

Es ist also möglich, dass da was faul ist, es muss aber nicht so sein.

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Wie die Rechtslage in Irland ist weiß ich nicht, bei uns wäre das Vertauschen von Preisschildern auf jeden Fall Urkundenfälschung und das Kaufen dann Betrug.

Doch auf den brötchen war nich das reduzierte preisschild.

Ich vermute, das soll "noch" heißen, oder?

was wäre das schlimmste was mir passieren könnte, hab ja nich richtig geklaut.

Ich hätte jetzt gesagt, dass bei der Aktion heute zumindest die Urkundenfälschung bleibt, eine kurze Recherche (bin kein Anwalt oder so) hat bei ähnlichen Fällen Hausverbot und Geldstrafe ergeben.

Auch wenn du, wie du schreibst, in einer finanziell schwierigen Situation bist, finde ich sowas nicht in Ordnung (ist ja auch verboten). Letztendlich ist das den ehrlichen Kunden gegenüber unfair und dem Händler entsteht ein wirtschaftlicher Schaden. Wenn dann jemand das Brötchen vom Vortag, von dem du das Rabatt-Schild entfernt hast als vermeintlich frisches Brötchen kauft und unzufrieden ist, schadet das auch noch dem Image des Händlers.

Du könntest auch Backwaren vom Vortag kaufen und dann zu Hause aufbacken oder auftoasten, dann werden sie auch wieder knuspriger.

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Das ist eine schwierige Situation.

Die Schlosser und Elektriker sind zwar mit dem Beruf des Mechatronikers verwandt, können aber nicht die Ausbildung des Mechatronikers übernehmen.
Schwierig ist auch, dass jetzt kein Ausbilder mehr im Betrieb ist.

Ich denke aber nicht, dass deine bisherige Ausbildungszeit "umsonst" war.
Du hast ja in einem entsprechenden Betrieb gearbeitet und sicher auch was gelernt. Zur Schule gegangen bist du ja auch.

Ein Gespräch mit deinem Chef über deine Sorgen um deine Ausbildung und dann eventuell auch mit der Kammer wäre wahrscheinlich schon sinnvoll, wenn der Meister nicht in absehbarer Zeit wiederkommt oder ein neuer eingestellt werden soll.
Ich könnte mir z.B. vorstellen, dass du dann zeitweise in einem anderen Ausbildungsbetrieb eingesetzt wirst.

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