aber es fehlen jegliche Hinweise zu einer möglichen Mitgliedschaft
Meines Erachtens muss ein als gemeinnützig anerkannter Verein zwar einen gemeinnützigen Zweck (§52 AO) erfüllen, eine Pflicht zur Aufnahme von Mitgliedern wäre mir aber noch nicht begegnet.
es gibt auch keine Satzung (jedenfalls nicht öffentlich)
Wenn der Verein gemeinnützig und eingetragen ist, dann muss die Satzung mindestens beim Finanzamt und beim Vereinsregister vorgelegt worden sein, es muss also eine Satzung geben.
Diese muss der Verein auch nicht selber veröffentlichen, du kannst sie ja beim Vereinsregister einsehen.
und der auf der Website aufgeführte "Vorstand" besteht lediglich aus der 1. Vorsitzenden
Das ist rechtlich auch kein Problem, mehr braucht es nicht.
Für die Gründung sind mindestens 7 Mitglieder erforderlich, danach darf die Mitgliederanzahl bis auf 3 fallen.
Und nur weil es nur 1 Vorsitzende gibt heißt das ja nicht, dass es nicht noch 2 weitere Mitglieder gibt.
aber ob diese korrekt gewählt wurde oder nicht, ist nicht zu erkennen
Über die Wahl muss es zwar ein Protokoll geben, dieses richtet sich aber nur an die Vereinsmitglieder.
über die Höhe und der Verwendung der Spenden informiert zu werden, wie es das Gesetz m.E. vorgibt
Auch dazu wäre mir nichts bekannt.
Den Bericht über die finanziellen Angelegenheiten des Vereins geht erstmal nur die Mitgliederversammlung was an, das Finanzamt kann sich da natürlich auch einmischen.
Es ist also möglich, dass da was faul ist, es muss aber nicht so sein.