Hallo Barmer,

vielen Dank für deine Antwort. Jetzt bin ich noch mehr verwirrt :-/. Der AOK Mitarbeiter sagt, dass wenn er in der Türkei UND GLEICHZEITIG in Deutschland Rente bezieht MUSS er sich für eine "Gesetzliche Krankenversicherung" in einem der Länder entscheiden. Direktion der Anstalt für Soziale Sicherheit in der Türkei (kurz: SGK) sagt das gleiche.

Und du sagst das man auch doppelt krankenversichert sein kann... Erzähl mir bitte wie :-)

Vielen dank für deine Antwort im vorraus.

Gruß EM

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