Frage
Antwort
Hallo und Danke für die Antwort. Die Ablösevereinbarung mit dem Vormieter ist aber aus meiner Sicht nur dann sinngebend, wenn man für eine fest eingebaute Küche auch in die Wohnung zieht. Wenn dem aber nicht mehr so ist, müsste doch der Wegfall der Geschäftsgrundlage (= Einzug in die Wohnung) in Betracht kommen!