Mietvertrag ungültig, ist damit auch der Ablösevertrag für eine Einbauküche mit dem Vormieter hinfällig?

2 Antworten

Ein Mietvertrag ist nicht ungültig weil er ungültige Klauseln enthält. Dann gilt die gesetzliche Regelung.

Und was die Einbauküche betrifft, so ist Paragraph 4a Wohnungsvermittlungsgesetz nur dann einschlägig, wenn der Kaufpreis der EBK in auffälligem Missverhältnis zum Wert stand. Dazu schreibst Du aber nichts. Die weitere Verwendung der EBK fällt in Deinen Risikobereich. Man kann schließlich auch einen Autokauf nicht stornieren weil einem zwischenzeitlich der Führerschein entzogen wurde.

Hallo und Danke für die Antwort. Die Ablösevereinbarung mit dem Vormieter ist aber aus meiner Sicht nur dann sinngebend, wenn man für eine fest eingebaute Küche auch in die Wohnung zieht. Wenn dem aber nicht mehr so ist, müsste doch der Wegfall der Geschäftsgrundlage (= Einzug in die Wohnung) in Betracht kommen!