Hallo Alice99,
normalerweise zahlt wer beauftragt.
Bei Nichtzustandekommen des Mietvertrages ist es normalerweise so, dass der Makler seinen Aufwand gegenüber dem Auftraggeber in Rechnung stellen darf. Der Aufwand beschränkt sich allerdings auf die Spesen, Fahrtkosten und Büromaterial des Makler. Diese Kosten müssen auch fallzugehörig nachgewiesen werden.
Der Vermieter kann natürlich mit euch verhandeln bzgl. einer anteiligen Kostenübernahme, aber wie gesagt ist das Verhandlungssache.
Um die eine Monatsmiete werdet ihr wahrscheinlich nicht herumkommen.
Liebe Grüße
Felix