Hallo Alice99,

normalerweise zahlt wer beauftragt.
Bei Nichtzustandekommen des Mietvertrages ist es normalerweise so, dass der Makler seinen Aufwand gegenüber dem Auftraggeber in Rechnung stellen darf. Der Aufwand beschränkt sich allerdings auf die Spesen, Fahrtkosten und Büromaterial des Makler. Diese Kosten müssen auch fallzugehörig nachgewiesen werden.

Der Vermieter kann natürlich mit euch verhandeln bzgl. einer anteiligen Kostenübernahme, aber wie gesagt ist das Verhandlungssache.

Um die eine Monatsmiete werdet ihr wahrscheinlich nicht herumkommen.

Liebe Grüße

Felix

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Hallo Danijela,

der Vermieter kann euch nur Kündigen, wenn Ihr euch schweren Verstößen gegen den Mietvertrag schuldig macht (z.B. keine Miete zahlt).

Sonst kann der Vermieter nur kündigen, wenn er einen Eigenbedarf an der Wohnung hat. Dieser muss (!) dann auch umgesetzt werden. In diesem Falle hätte euer Vermieter auch eine Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten oder länger.

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