Man kann auch noch am letzten Tag der Probezeit mit der in der Probezeit gueltign Frist gekuendigt werden. Dass das Arbeitsverhaeltnis dann erst nach Ablauf der Probezeit endet, ist voellig egal.

...zur Antwort

Mit einem deutschen Aufenthaltstitel darf man jeden anderen Mitgliedsstaat des Schengener Abkommens fuer maximal 90 Tage im Halbjahreszeitraum ohne Visum besuchen. Die Niederlande gehoeren dazu.

Es muss aber schon ein "richtiger" Aufenthaltstitel sein, also beispielsweise eine Aufennthaltserlaubnis oder eine Niederlassungserlaubnis. Mit einer Duldung oder einer Aufenthaltsgestattung geht es hingegen nicht.

Den Reisepass muss man natuerlich auch dabei haben.

...zur Antwort
Ja darf Mitgenommen werden

Grundsaetzlich ist Minderjaehrigen weder der Besitz von Tabakwaren verboten, noch deren Einfuhr.

Jetzt kommt es darauf an, von wo die Zigaretten mitgebracht werden sollen.

  1. Wenn aus einem anderen EU Staat, darf sie bis zu 800 Zigaretten zum Eigenverbrauch mitfuehren. Geschenke fuer Freunde und Verwandte zaehlen zum Eigenverbrauch. Dies gilt aber nur fuer innerhalb der EU versteuerte Zigaretten (also mit Zollbanderole eines EU Staates).
  2. Wenn von ausserhalb der EU, darf sie maximal 200 Zigaretten abgabenfrei mitfuehren, wenn sie mindestens 17 ist. Ist sie juenger, hat sie bei Tabakwaren keine Freimenge und die Zigaretten muessen bereits ab der ersten Schachtel versteuert werden. Wenn ich mich recht entsinne, sind das bei ordnungsgemaesser Anmeldung (roter Zollausgang) 19 Cent pro Zigarette, und 38 Cent pro Zigarette, wenn sie nicht ordnungsgemaess angemeldet wurden (gruener Zollausgang) und dann im Gepaeck gefunden werden.
...zur Antwort

Also erst einmal geht deine deutsche Staatsangehoerigkeit ja automatisch verloren, wenn du auf Antrag die algerische erhaeltst, ohne im Besitz einer gueltigen Beibehaltungsgenehmigung zu sein. Wie willst du denn gegenueber der fuer die Beibehaltungsgenehmi9gung zustaendigen Behoerde begruenden, dass du unbedingt die algerische Staatsangehoerigkeit benoetigst und die deutsche ebenfalls?

Moeglicherweise besitzt du die algerische Staatsangehoerigkeit aber schon laengst. Du schreibst ja nur, dass deine Mutter Deutsche ist. Ist dein Vater Algerier? Dann duerftest du die algerische Staatsangehoerigkeit bereits besitzen.

Natuerlich behandelt Algerien seine Staatsangehoerigen ausschliesslich als Algerier, egal welche weiteren Staatsangehoerigkeiten sie daneben noch besitzen. Das macht Deutschland auch nicht anders.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.