@RatsucherZYX, ersteinmal danke für deine Antwort. Ich habe den Scheck nicht zu spät geschickt und auch nicht rückdatiert. Ich habe ihn am 09.08.ausgestellt und verschickt. Dafür, dass die erst am 22.09.auf die Idee kommen den Scheck einzulösen, kann ich nichts. Daher meine Frage, muss ich die Anwaltskosten tragen, oder habe ich evtl eine Chance drum herum zu kommen?

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