kind im internat unter der woche, wird bei alg 2 nicht in gemeinschaft genommen aber kige, abgezogen

Hallo, mein Sohn ist Taub und im Internat auf einer Schule für Hörgeschädigte. Er wird nicht in die Bedarfsgemeinschaft mit aufgenommen weil er ja 4 1/2 Tage nicht zu hause ist in der woche.Allerdings in den ferien und wochenenden und wenn er krank ist und zu seinen Arzt terminen ( er hat Implantate die ihm das hören ermöglichen). Er braucht für die Schule Taschengeld 20 euro im Monat plus im halbjahr jeweils 25 Euro für ausflüge.Zuhause muss er natürlich auch essen und trinken, und kleidung braucht er ja auch immer wieder.Das landratsamt bezahlt alerdings zur Information an die Schule eine Bekleidungspauschale von 337 Euro einmal im Jahr. Sein Kindergeld wird bei mir als Einkommen angerechnet und komplett abgezogen. Jetzt habe ich aber trotzdem noch ein Kind (5 jahre) das einiges braucht aber viel weniger geld zur Verfügung da er ja nicht da ist unter der woche.Kann das sein und was kann ich tun wenn das nicht recht ist. Denn mir wurde von verschiedenen Ämtern schon gesagt dasd dass ja nicht sein kann und ich Wiederspruch einlegen soll. Das habe ich nun auch getan aber der wird nun höchstwahrscheinlich abgelehnt. Begündung am Telefon der Wiederspruchstelle:Es gibt ziemlich viele gleiche Fälle die zugunsten der Familie entschieden wurde aber solange es keine Entscheidung des Obersten Bundesgerichtshof gibt muss Sie sich an die Richtlinien des Arbeitsamtes halten.Was nun?

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Laut Steuergesetzgebung, an der sich das ALG II orientieren sollte, ist das Kindergeld bei unter 18-jährigen Einkommen des Kindes. Wenn das Kind älter als 18 ist, ist das Kindergeld Einkommen der Eltern. Wenn das Kind nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehört, kann auch sein Einkommen nicht als Einkommen der Bedarfsgemeinschaft gezählt werden. Was die Weigerung des Amtes betrifft, daß es bisher keine richterliche Entscheidung dazu gibt, kann man dem die Klage entgegensetzen. Dies ist der sicherste, aber auch aufwendigste Weg. Oder Du schaffst es, mal in der Entscheidungsdatenbank zum ALG II bei tacheles nachzusehen. http://www.tacheles-sozialhilfe.de Die Klage vor dem Sozialgericht ist übrigens kostenfrei. Es besteht keine Anwaltspflicht. Prozesskostenhilfe könnte möglich sein.

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Das ist nicht so einafch, wie Du Dir das denkst. Ich gehe einfach davon aus, daß Du unter 25 bist. Laut SGB II bist du Mitglied der Bedarfsgemeinschaft Deiner Mutter, auch wenn Du kein Geld vom Amt bekommen hast. Wenn Du jetzt ausziehst, bekommt zwar Deine Mutter ihr Geld weiter, aber Du wirst nichts bekommen, denn für u25 ist der Auszug nur mit Erlaubnis des JobCenters möglich. Bist Du Dir so sicher, daß Du deinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kannst? Denke an die Krankenversicherung.

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Wenn Du zu einer Geldstrafe verurteilt bist, kannst Du Ratenzahlung vereinbaren. Schlage eine monatliche Höhe vor. Dann wirst du sehen, ob das Gericht darauf eingeht. Die Strafe muss gezahlt werden, unabhängig von Vermögen und Einkommen. Wenn Du kein Vermögen oder Einkommen besitzt, kannst Du beantragen, die Strafe abzuarbeiten.

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Natürlich muss für das Insolvenzverfahren bezahlt werden. Diese Kosten werden zunächst bei der Eröffnung gestundet, so daß zur Eröffnung des Verfahrens erst einmal nichts zu zahlen ist. Vermerkt wird dies alles im Gerichtsbeschluß zur Eröffnung des Verfahrens. Über die Kosten wird dann zur Beendigung des Insolvenzverfahrens konkret entschieden und auch die Zahlungsmodalitäten vereinbart.

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Im Prinzip muß die Arge tatsächlich klären, ob Ihr eine Wohn- oder eine Bedarfsgemeinschaft seid. Aber sie muß dabei auch Deine Angaben brücksichtigen, die Du im Antrag gemacht hast. Ich vermute mal, daß Du nicht den entsprechenden Vordruck ausgefüllt hast, den dann würde das Gespräch nicht so stattgefunden haben. Also fülle schnellstend den Fragebogen aus. Nur die dort genannten Fragen dürfen die ARGE interessieren. Du findest diese Formulare unter www.Arbeitsagentur.de - ALG II - Vordrucke usw. Im Übrigen ist es immer zu empfehlen, der ARGE gegenüber alle Angaben schriftlich zu machen, denn fehlende Angaben werden allzugerne mit der Phantasie der Mitarbeiter "gemacht".

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