Nein, aus meiner Erafhrung kann ich dir sagen, dass es dafür keine rechtliche Handhabung gibt. Ihr habt schließlich nichts schriftliches vereinbart (Stichwort: Schaden bei Nichtantritt der Fahrt) und außerdem hast du doch, wenn ich dich richtig verstanden habe, vorher auch noch Bescheid gegeben, dass du nicht mitfährst oder?
Ich habe gerade mal im Internet geschaut:
- Bei CosmosDirekt ist ein Fondswechsel einmal monatlich möglich.
- Bei Aspecta fallen keine Kosten für einen Fondswechsel an.
Am besten fragst du dann mal bei der Deutschen Bank / DWS nach.
Schön, wenn es so etwas auch mal für Studenten geben würde...
Vielleicht findest du hier Hilfe. Es wird empfohlen, sich Rat bei einer unabhängigen Beratung, wie beispielsweise der Sozial-/BAföG-Beratung Eures AStAs, einzuholen.
http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/fachwechsel_beispiele.php
Ich habe von einem Freund gehört, dass es bei ihm als Hinweis auf dem Kontouszug stand und ich selber habe schon mal einen Brief darüber zugeschickt bekommen, dass ich wieder eine Studienbescheinigung einreichen muss, wenn ich weiterhin keine Gebühren für das Girokonto zahlen möchte.
Ich habe gerade mal gegooglet. Deine Schwester sollte auf jeden Fall Auslandsbafög beantragen, denn das muss sie nicht zurückzahlen: http://www.auslandsbafoeg.de/auslandsbafoeg/details.htm Ob man jetzt besser auch noch paralell Inlandsbafög beantragt, kann ich dir nicht sagen.
Nun ja, was denn nun? Ja oder Nein?
Warum? Nur weil sie verheiratet sind? Nein, Mütter müssen keine Studiengebühren bezahlen, aber dennoch den Sozialbeitrag.
Oh ja, das hatte ich auch schon mal. Meine Bank hat mir aber leider zeigen können, dass sie tatsächlich Briefe an mich gesendet hat und meinte auch, dass eine Info auf dem Kontoauszug gestanden hätte - habe ich aber nie drauf gesehen - so dass ich auf den entstandenen Gebühren sitzen geblieben bin. Versuch es mal mit Kulanz oder so...?! Hast du denn eigentlich deine aktuelle Adresse bei der Bank hinterlegt? Das vergisst man ja auch manchmal im Trubel eines Umzuges...