Es kommt darauf an, wann der Zugewinn geltend gemacht wird. Wenn er von deiner Frau noch nicht geltend gemacht wurde, sondern erst nach der Scheidung geltend gemacht wird, dann geht es beim Endvermögen um die Beendigung des Güterstandes, also um die Rechtskraft der Scheidung. Wenn der Zugewinn aber während der Trennung oder im Laufe des Scheidungsverfahrens geltend macht, dann kommt es nach neuem Recht auf den Trennungszeitpunkt an, so dass danach eh nichts mehr relevant ist bzw. von einem Zugewinn nicht mehr gesprochen werden kann.

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