Die Betreuung deines Hundes kannst du doch eigentlich gar nicht absetzen oder? Also so wie ich das weiß gehört das zur privaten Lebensführung gemäß Paragraph 12 Nr.1 und nicht abzugsfähig, also wenn ich mich nicht irre. Und die weiteren Schritte würde ich Grundtarif nachschauen, aber du kriegt meiner Meinung nach nicht die Differenz deiner Rechnung erstattet.

MfG

König

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Hey Leute,

Frage an alle. Könnte die Person, die sich beteiligen will nicht mit einer "Sache" (materielles wie z.B. ein Auto, Schreibtisch oder andere Sachen), anschließen? Wenn seine beweglichen Wirtschaftsgüter in das UN passen und die den Wert erreichen(12.500,-)?!  

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Hey Roxxy,

ich glaube dir wird nichts passieren. Lass ihn drohen und sag ihn einfach, das er nicht mehr kommen soll. Ich wette der geht nicht mal zur Polizei. Der will dir nur Angst machen. Lass dich nicht einschüchtern und lass jemanden die Arbeit machen der anständig ist.

MfG

König

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