Es kommt auf Die Regelungen des Studios bezüglich Covids an.

Grundsätzlich entbindet dich die Pandemie aber nicht von deinem Vertrag und folglich auch nicht von den Kosten. Du hast vielleicht ein Recht auf außerordentliche Kündigung, das müsste aber auch im Vertrag stehen.

Du musst in deinem Vertrag nachlesen, wer im Falle einer Schließung für Kosten oder Leistungsausfall aufkommt. Das steht da meistens relativ genau.

Wenn der Vertrag nicht (fristgerecht) gekündigt wurde oder anders eine Vereinbarung/Freistellung (mit Zustimmung beider Seiten) erfolgt ist, hat dein Studio ein Recht auf die fälligen Beträge und dementsprechend auch die Rückbuchungsgebühren, darf aber vielleicht nicht einfach abbuchen, sondern müsste dir ne Rechnung schicken. Die könntest du dann anfechten.

Rein rechtlich warst du auf jeden Fall leider nicht ohne Weiteres von deiner Zahlungspflicht befreit.

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