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Charlotte13

28.04.2013
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Charlotte13
28.04.2013, 18:16
Rückforderung der Eigenheimzulage für 3 Jahre

Hallo, habe gerade (April 2013) ein Schreiben vom FA bekommen indem ich aufgefordert werde, die Eigenheimzulage für 3 Jahre (2005,06 und 07 = 3.500,-€) zurückzuzahlen. Bin Mitte 2007 aufgrund von Trennung aus der Eigentumswohnung ausgezogen und habe meinen Anteil an meinen damaligen Lebensgefährten verkauft. Notarvertrag und Ummeldung sind korrekt und umgehend erfolgt. Die Eigenheimzuzlage wurde mir weiter gezahlt. Ist die Rückforderung rechtsgültig oder tritt eine Verjährung in Kraft. Falls nicht, muss ich noch mit einer Strafe rechnen ? Könnte ich ggf. eine Ratenzahlung beantragen ? Für eine schnelle Antwort wäre ich dankbar..... :-))

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Antwort
von Charlotte13
28.04.2013, 18:27

Charlotte 13, Korrektur: bin Mitte **2004**** ausgezogen (nicht 2007)

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