Grundsätzlich gibt man bei einer Sterbegeldversicherung einen oder mehrere Begünstigte an – ohne dass aber eine Verpflichtung besteht, den Zweck zur Verwendung des Geldes anzugeben. Zweckgebunden oder nicht - obliegt dem, der die Versicherung abschließt.
Allerdings ist es eher üblich, dass mit einer Sterbegeldversicherung (auch) die Bestattungskosten abgesichert werden. Dann wird dafür meistens eine Bestattungsverfügung hinterlegt, in der die Wünsche und Vorstellungen beschrieben sind. Je nach Höhe der abgeschlossenen Versicherungssumme und den tatsächlichen Bestattungskosten, kann es bei einer guten Sterbegeldversicherung leicht möglich sein, dass inkl. der Überschussbeteiligung die ausbezahlte Summe den Bedarf der Bestattungskosten übersteigt und noch ein Restbetrag – sozusagen als Erbe – bleibt. Z.B. kann aus einer abgeschlossenen Versicherungssumme von 8.000 Euro durchaus ein doppelter Ausbezahlungsbetrag anwachsen – je nach dem wie hoch die Rendite der Versicherung ausfällt. Daher ist bei der Wahl einer Sterbegeldversicherung darauf zu achten, dass die angebotenen Gesamtleistungen inkl. Rendite stimmen. Mehr Infos hierzu gibt es unter sterbegeld-versicherungsvergleich.de