Vielen Dank, wfwbinder! Warum ist auf keinen FALL die Auslage mit UST weiterzuberechnen? Wie ist der Fall wenn ich Gewerbebetrieb hätte und nicht nach §19???

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Der Arbeitgeber hat keine Verpflichtung zur Unterstützung. Wer eine Brille aus der eigenen Tasche bezahlt, hat aber die möglichkeit diese bei der Einkommensteuererklärung unter dem Punkt außergewöhnliche Belastung diese möglicherweise abzusetzten.

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