Ich denke, dass es das Erbe ausschlagen darf. Zwingt ihn ja keiner. Die Schulden hat er aber noch selbst und die würden dann auf die Kinder übergehen, wenn er selbst stirbt und die Kinder von ihm erben und das Erbe annehmen.
Wenn alle Schulden beglichen sind, wird das Konto normalerweise wieder freigeschaltet. Da sollte sich der Partner mal darum kümmern und nachfragen, wie lange das dauert. Habt ihr denn ein Gemeinschaftskonto auf das dein Hartz 4 eingezahlt wird? Wenn das mit der Pfändung öfter passiert, solltest du das vielleicht ändern.
Dann hast du wahrscheinlich ein paar Angaben in deiner Steuererklärung nicht eingetragen, die zu Erleichterungen führen würden. Vielleicht haben sich auch andere Umstände bei dir geändert, das kann man hier nicht genau feststellen. Geh mit deinem Steuerbescheid und einer Kopie der Erklärung am besten zum Lohnsteuerhilfeverein oder zum Steuerberater. Die können dir weiterhelfen und erkennen, wo der Fehler steckt.
Mit einem Arbeitsverhältnis in Deutschland kann man auf jeden Fall in Deutschland krankenversichert bleiben. Die Frage ist, ob man sich in Frankreich auch versichern muss oder ob der Auslandsschutz der Krankenkasse ausreicht. Vielleicht hilft das weiter:
http://www.deutsche-im-ausland.org/auslandsversicherung.html
Ich glaube auch nicht, dass man eine Hochzeit bei der Steuer angeben kann. Schließlich gehört Heiraten zum Privatvergnügen und es liegt auch an einem selbst, wie viel Geld man dafür ausgibt. Nachfragen kann man diesbezüglich bestimmt beim Steuerberater oder beim Lohnsteuerhilfeverein.
Ich würde über ein Vermittlungsportal im Internet wie billiger-mietwagen.de das Auto buchen. Da kann man sich auch immer eine Versicherung dazu buchen und ich würde dabei eine Vollkasko ohne Selbstbeteiligung empfehlen. Dann ist alles abgedeckt und man ist auf der sicheren Seite. Dabei solltest du aber auf den Partner achten, bei dem das Auto vor Ort angemietet wird, am besten Sixt oder Hertz nehmen. Hatte einmal einen kleinen Anbieter, der meine Kreditkarte mit 2000 Euro Kaution belasten wollte. Diesen Rahmen hatte ich gar nicht frei geschaltet und musste vor Ort nachversichern. Das war miese Geldmacherei.
Die Zahl der Riesterzuschüsse, die von den Anlegern nicht eingefordert werden ist leider erschreckend hoch. Man sollte also auf jeden Fall einen Dauerzulagenantrag stellen, dann passiert das automatisch. Dann sollte man aber immer daran denken, dass man dem Anbieter alle Änderungen bezüglich Kindern, Einkommen usw. mitteilt.
Steinschläge sind meistens in der Teilkasko versichert. Du wirst kaum Chancen haben, dass du genau beweisen kannst, welches Fahrzeug den Stein aufgewirbelt hat. Außerdem kann sowas jedem einmal passieren. Es wird also schwer, den Schaden von einer fremden Versicherung erstattet zu bekommen.
Ich hatte das Problem einmal mit meinem Auto, da hatte ich bei Vandalismus einen Selbstbehalt in der Vollkasko, das war ärgerlich.
Bricht aber jemand ein und verwüstet die Wohnung, dann ist Vandalismus normalerweise voll abgesichert. Müsste man aber noch einmal in die Versicherungsbedingungen schauen.
Bei Geschäften gibt es eine Geschäftsinhaltsversicherung, damit sind die Waren abgedeckt. Das Geschäft von außen, also die Fassade müsste man aber denke ich noch einmal extra versichert haben, damit der Schaden abgedeckt ist.