Da die Mutter wohl alleinige Erbin ist, könnte nur sie die Bestattungskosten absetzen, denn das Gesetz besagt, dass - nur wenn das hinterlassene Erbe so niedrig ist, dass es weniger beträgt, als die Summe der Beerdigungskosten - diese in der Regel ohne weitere Nachweise bis zu einem Pauschalbetrag von ca. 10.500,- Euro geltend gemacht werden können.

Außerdem erkennt das Finanzamt niemals Kosten einer Rechnung an, die nicht auf den eigenen Namen ausgestellt wurde.

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