• angestellt oder selbständig?
  • angegeben bei Steuer ja oder nein?
  • Steuer verkürzt?
  • Steuer hinterzogen?
  • Nachprüfungsfristen abgelaufen?
  • etc.

Es kommt ganz auf die Intention an, auf deinen Fall. Ich bewahre solche Belege mind. 5, eher 10 Jahre auf. Man weiss ja nie, ob es noch zu Fragen seitens des FA kommen kann :)

Für Angestellte, deren Steuer sauber ist, deren Steuer nicht mehr nachgeprüft werden kann, die können m.E. nach 5 Jahren diese Unterlagen entsorgen.


Die Bank hebt die Unterlagen 10 Jahre auf. Die Wiederbeschaffung kostet jedoch Gebühren.

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Die private Haftplicht greift hier nicht, weil es ein Schaden mit dem bewegten Fahrzeug war. Hier greift die Kaskoversicherung des PKWs über den Vermieter (Selbstbeteiligung bleibt). Sollte er keine Vollkasko abgeschlossen haben, so zahlt dein Bruder den Schaden - aus eigener Tasche!

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