Antwort
Habe ähnliches erfahren, nur umgekehrt. Der Schenker will sein Geschenk zurück (Geschenk wurde in einem Schenkungsvertrag niedergelegt u. ohne Bedingung). Aus einer Verärgerung heraus will er sein Geldgeschenk zurück und konstruiert einen Treuhandvertrag. Höchst merkwürdig, aber so gut wie sicher erfolglos. Nicht beweisbare Schenkungen sind nicht Rückgabepflichtig. Schenker will eine Klage erwirken, es verdienen nur die Anwälte. Das FA verzichtet sogar auf die Schenkungssteuer, weil nichts beweisbar ist.