Antwort
So weit ich weiß gilt dies als scheinwaffe und darf daher nicht mitgeführt werden. Ich würde das Messer lieber abmachen.
So weit ich weiß gilt dies als scheinwaffe und darf daher nicht mitgeführt werden. Ich würde das Messer lieber abmachen.
Nein
Du kannst dieses messer nicht uneingeschränkt mitführen da die klinge einschnappt (verriegelt). Du kannst es nur mit dir führen wenn du es wegen einem öffentlich angesehen Grund machst, heist: Pilze sammeln,campen, Fischen,Jagd, Sport, etc.. Noch dazu musst du es in einem geschlossenen Gefäß mit dir führen heist: im Rucksack mit einem Vorhängeschloss verriegeln, im handschuhfach einschliesen, in einem verschlossenen Koffer, etc.
Sorry wegen schlechter rechtschreibung