Antwort
Hallo Hildefeuer, das Schild steht exakt auf der Grundstücksgrenze zwischen dem Flurstück des Privateigentümers und dem Flurstück unseres Wohnhauses. Dass ich nach StVO nicht mal vor dem Schild stehen darf, höre ich das erste Mal und kann ich mir nicht vorstellen. Nie hatte ein Auto ein Ticket welches vor dem Schild stand und ich wüsste auch nicht auf welcher Rechtsgrundlage der Privateigentümer diesen Raum für sich beanspruchen darf. Zumindest die Stadt hat eingesehen dass die Kennzeichnung in der aktuellen Form irreführend ist und einlädt damit Kasse zu machen, weshalb sie die Kennzeichnung ändern werden, was bekanntlich dauern kann. Mich ärgert, dass der Parkraumservice die aktuelle Situation nutzt, um abzukassieren.