Antwort
Gehören die Sachen dir? Also bist du der rechtliche Eigentümer? Falls ja, ist es dein Eigentum die Frau hat es auf Verlangen zurückzugeben, denn Etwas zu ,,verschenken" hat rechtlich keine Wert, außer du hast ihr etwas Schriftliches mitgegeben, in dem man klar sieht, dass du damit einverstanden bist, dass die die neue Eigentümerin der Sachen ist