hei Runge, du hast, wenn ich richtig verstehe 2015 50 % bekommen und willst jetzt schon eine Erhöhung. Ist dies so richtig? Hat sich deine Krankheit so verschlechtert? Wenn ich die Antwort habe melde ich mich noch einmal. Gruß Bernd
Hallo Bilanzierer, guten morgen. Frage vorweg, wie hoch ist die Behinderung und welche Buchstaben liegen vor. Anfang ganz kurz. Nur 100 % und " G " ist nur gebehindert= kein Parkplatz. "aG " = außergewöhnliche Gehbehinderung = berechtigt zum Parkplatz.. § 46 Abs.1 Nr. 11 STVO, und weiterhin zur Befreiung von KFZ-Steuer. "aG " wird nur bei sehr schwerwiegenden Gehbehinderungen Fällen erteilt. Als schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sind solche Personen anzusehen die sich wegen der Schwere ihres Leidenes dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres KFZ bewegen können. ( Querschnittgelähmte, Doppeloberschenkelamputierte oder schwerbehinderte Menschen die mit solchen Krankheiten gleichzustellen sind. Für die Gleichstellung ist bei dem Restgehvermögen des Betroffenen anzusetzen. Wie der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vbom 10. Dez.2002 (B 9 SB 7/01 R ; BSGE 90, 180 ff (= SozR 3-3250 § 69 Nr. 1 ausgeführt hat , lässt sich ein anspruchsausschließendes Restgehvermögen griffig weder quantifizieren noch qualifizieren. Soweit diese Ausführungen. Ich hoffe das ich Dir etwas helfen konnte.Sollten noch Fragen offen sein, bitte um Feedback Regards Bernd
Hallo Borderlainer , Ich weiß leider dein Alter nicht?, aber ich bin 63 J. bin seit 1.1.2009 100 % EU Rentner mit 50 % Behinderung. Aber eine Befreiung kenne ich nicht. " anitari" und "alfalfa" schreiben schon richtig. "cyracus" kennt schon die neue GEZ und hat so weit ich von dem neuen Gesetz Kenntnis habe natürlich auch recht. Leider muß ich GEZ und Gema auf eine Stufe des Geld abzockens stellen. Man braucht sie wirklich nicht. Ich hoffe das auch ich Dir ein wenig helfen konnte, und wünsche Dir noch zwei närrische Tage .
Hallo Starmann 007, guten Morgen, deine Zahlungen richten sich nach der Düsseldorfer Tabelle, das müßte aber das Jugendamt auch wissen. Wenn Du jetzt weniger verdienst, brauchst Du auch weniger zahlen. Zu deiner Behinderung solltest Du wirklich einen guten Anwalt aufsuchen. Solltest Du in der Gewerkschaft sein schalte diese ein, oder VDK, AWO auch diese können bei Mitgliedschaft helfen das erste zu minimieren.Hatte vor 40 J. Problem bei meiner Scheidung, damals sagte mir das Jugendamt " wir können sie zwingen in einem Zimmer zu wohnen " . Danke das war es. Es wurde hart, aber auch dieses war am Schluß zu schaffen. Schade das ich dein Alter nicht kenne. Aber verlier nicht den Mut " Kopf vor Nase in den Wind". Lass das mit dem Strick usw. Das Leben ist nur einmal schön. Versuch bitte nicht bei Besserwissern etwas zu erfahren. In deinem Fall geh zu Schmidt und nicht zu Schmidtchen. Wünsche dir und deiner Familie für die Zukunft Stärke und alles erdenklich Gute
Soweit mein Kenntnisstand ist, hat das eine nichts mit dem anderen zu tun. Das Kindergeld langt nicht, also folgt die Grundsicherung.
Hallo Hermann 21, du hast als 50% Behinderter einen Pauschalbetrag in Höhe von 570 € auf deiner Steuerkarte. Alle weiteren Zahlen hole dir bitte aus Google >Behinderung< dann Steuerpauschalbeträge im Zusammenhang mit einer Behinderung. Übrigens, was TopJob da von sich gibt kannst du vergessen. Ich gehe davon aus das er was schreiben wollte. Meine Zahl ist realistisch, weil ich sie selbst bekommen habe. Hoffe das ich dir weiterhelfen konnte.