Korrektur: "Ende 2012 habe ich den Beitrag für 2013(!) pünktlich überwiesen"

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Nachtrag: Auch laut http://www.recht.de/archiv/viewtopic.php?p=817627&sid=57cfa0edeafc1b7ace690a7d2f1e6d8a (Posting vom 02.04.08, 05:03) ist das so, wie ich es bisher dachte.

Offenbar habe ich den von mir zitierten Satz schlichtweg falsch interpretiert. Zwar sind sämtliche Zahlungen der Umsatzsteuer zu "unterwerfen", aber auf Zahlungen, die aus welchen Gründen auch immer (Leistungszeitpunkt, Art der Einnahme, etc.) umsatzsteuerfrei sind, muss keine Umsatzsteuer abgeführt werden.

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