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Antwort
Hallo TopJop, stimmt zwar ..... aber wer im Ausland wohnt und einen Deutschen Arbeitgeber hat, hat ebenfalls anspruch auf Elterngeld. Meine Frage war darauf bezogen, dass man einen sozialversicherungspflichtigen Jop haben muss. Als Beamtin bin ich aber nicht sozi-pflichtig....