Wie wäre es mit Schenkung an die Familienmitglieder?
Solange die Investition aktiv ist, und die Gewinne noch nicht realisiert wurden (durch Verkauf), ist ja noch kein steuerbarer Gewinn entstanden, sondern nur eine Wertmehrung. Der aktuelle Stand ist dann Grundlage für die Schenkung, je nach Familienstand, gelten verschiedene Freibetäge, so daß keine Schenkungssteuer anfällt.
Durch die Schenkung wird der Beschenkte dann natürlich Inhaber der Aktien/ETFs, und in Zukunft für die Gewinne der steuerpflichtige Ansprechpartner.
Solche Schenkungen könntest Du in der Weise erledigen, daß der Beschenkte ein eigenes Depot hat, zu dem dann die Werte übertragen werden.
Meines Erachtens sollte aber auch dieser Weg gehen:
Per Schenkungsurkunde das Familienmitglied begünstigen, die Werte bleiben in Deinem Depot/Besitz. Die Steuerlast für die entsprechenden Werte Dir dann vom Beschenkten zurück zahlen lassen. So trittst Du nur für die Steuerlast in Vorlage und bekommst es vom Beschenkten zurück.