Bei einer fundierten Ausbildung, am besten Bilanzbuchhalter und genügend Erfahrung sind die Chancen sicherlich nicht schlecht. Sich allerdings einen Kundenstamm aufbauen, das ist sicher nicht einfach. Folgende Infos sollte Deine Bekannte aber mal lesen:

http://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Arbeitsmarkt/Selbstaendiger-Buchhalter--Rechte-und-Pflichten.html

Nicht immer ist die Selbsrändigkeit der richtige Weg - gute Bilanzbuchhalter/Finanzbuchhalter werden immer gesucht!

...zur Antwort

Bei Creditreform muss man Mitglied sein, um Auskünfte zu erhalten. GGf. mal dort nachfragen, ob Möglichkeiten bestehen: http://www.creditreform.de/mitgliedschaft/online-services.html

...zur Antwort

Es ist häufig so, dass Du einen höheren Eigenanteil hast, wenn Du den Anwalt selbst wählst gegenüber der Variante, dass Du den nimmst, den die Versicherung vermittelt.

...zur Antwort

Ich würde ebenfalls weiter einbezahlen, da Du Dir sicherlich schon einige Punkte erworben hast und auch Deine Familie (falls vorhanden) abgesichert ist.

...zur Antwort

Ich würde an Deiner Stelle widersprechen mit genau der Bgründung, die Du uns hier lieferst. Also Widerspruch einlegen und warten, was passiert. Ich kann Deine Begründung nachvollziehen.

...zur Antwort

Hallo heide 53 - ich habe hier etwas gefunden:

Hat ein Arbeitnehmer erst nach seinem 50. Geburtstag geheiratet, bekommt seine Frau nur dann eine Witwenrente aus der betrieblichen Altersvorsorge, wenn die Ehe mindestens zehn Jahre bestanden hat. Eine solche „Spätehe-Klausel“ in einer Betriebsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ist nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts rechtens (Az. 3 AZR 457/04). Das Alter des Arbeitnehmers bei seiner Heirat „wirkt sich auf die vom Arbeitgeber übernommenen Versorgungsrisiken erheblich aus“, sagten die Richter. Ob eine Hinterbliebenenrente gezahlt wird oder nicht, könne daher vom Alter und von der Dauer der Ehe abhängig gemacht werden. gefunden unter: http://www.test.de/Betriebsrente-Spaete-Ehe-keine-Witwenrente-1486982-0/

Ich folgere aus dem Text, dass also eine Klausel in der Betriebsvereinbarung bestehen kann, die ausschließt, dass die Witwe Betriebswitwenrente bekommt, wenn der Berechtigte erst im rEntenalter geheiratet hat. Du müsstest die Bedingungen der Betriebsrente lesen.

...zur Antwort

Aus einem ungekündigten Arbeitsverhältnis heraus wohl eher nicht. Wenn aber jemand arbeitslos war und damit eine Wiedereingliederung ins Berufsleben möglich ist (im Pflegebereich gibt es in der Tat viele offene Stellen) dann kann sicherlich eine Bezuschussung erfolgen. Aus der heutigen Situation heraus kannst Du aber wohl nicht mit einem Zuschuss rechnen! Schau mal hier: http://www.imacc.de/lohnabrechnunggehaltsabrechnung/arbeitslosengeldrechneronline/fortbildung/

...zur Antwort