Ich bekomme für meine beiden Kinder Halbwaisenrente, die sich aus 166,- € Rente (ich vermute brutto) und einem Zuschuss zur privaten Krankenversicherung von 12, - € zusammensetzt (für meine Kinder zahle ich jeweils ca. 30,- € private KV).
Bisher habe ich Unterhaltsvorschuss von je 180,- € erhalten. Ich weiß, dass die Rente auf den UV angerechnet werden muss, und da ich einen Auszahlungsbetrag von 178,00 € Rente pro Kind erhalte wird der Unterhaltsvorschuss nunmehr auch eingestellt.
Ich bin der Meinung, dass auf den UV max. nur der Rentenbetrag angerechnet werden darf, das Jugendamt sieht das anders.
Wenn ich davon ausgehe, dass die Halbewaisenrente auf den UV angerechnet wird, weil dies als Einkommen gilt, dann müsste dieses aber bereinigt werden und der KV Beitrag sogar ganz abgezogen werden?
Was ich auch glaube ist, dass ein gesetzlich versichertes Kind einen noch geringeren Auszahlungsbetrag auf dem Rentenbescheid zu stehen hat, da der Anteil zur KV (7,9 %)und Pflegeversicherung(1,95%) ja noch abgezogen wird. Also viel besser da steht als ich, da weniger vom UV abgezogen wird. (Laut auskunft Jugendamt zieht dieses immer den Auszahlungsbetrag ab.
Wie verhalte ich mich nun? Widerspruchsfrist läuft noch?