Ohne Einverständnis der Eltern können sie nicht einfach zu Ihrem Freund ziehen da noch keine Volljährigkeit vorliegt müssen ihre Eltern ihr Einverständnis geben.

Allein wegen ihrem Kindergeld was dann an ihnen gezahlt werden müsste.

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Mutterschaftsgeld wird nur von der Krankenkasse bezahlt.

Bei Beschäftigungsverbot bekommen sie weiter Lohnfortzahlungen bis sie in den Mutterschaftsurlaub gehen.

6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt.

Das ist dann das Mutterschaftsgeld ab dann bekommen sie Elterngeld.

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Die Agre kontrolliert ja nicht ihren Kontostand und meines Wissens euch keine Kontoauszüge.

Und sollte die Arge dennoch was sagen können sie es ja mit der Wahrheit probieren.

Es wurde ja in den Sinn weiter überwiesen und nicht vom Konto abgehoben.

Was man anhand der Kontoauszüge sehen könnte.

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Es gibt ja Gründe nehme ich an, das ihnen Ihr Kind weggenommen wurde.

Selbst wenn sie das Sorgerecht nicht mehr haben sondern sagen wir mal die Oma,

aber das Kind lebt weiter in ihrem Haushalt kann es trotzdem dazu kommen das Ihnen das Kind weggenommen wird.

Denn es geht um das wohl des Kindes und mit oder ohne Sorgerecht Entscheidet am Ende das Jugendamt Gericht usw über das wohl des Kindes.

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Es ist ja nichts kaputt gegangen oder?

Also kein vandalismus oder Sachbeschädigung.

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Selbst wenn da ein Blitzer gewesen wäre wäre der Führerschein deshalb nicht gleich weg auch in der Probezeit nicht.

Mein Sohn hat in seiner Probezeit einen Unfall verursacht hat 1 Jahr länger Probezeit bekommen und musste 5 Mal Abends zur Nachschulung.

Also erstmal nicht aufregen und eigentlich bin ich mir sicher das sie den Blitzer gesehen hätten.

Wenn 8 Wochen später nichts kommt kommt auch nichts mehr.

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Wasser ausfüllen in der Gas Therme dann müssten sie wieder nach einer Weile warmes Wasser haben.

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Hallo meines Wissens, ist ein 450 Euro Job ist nicht Sozialversicherungspflichtig somit zahlt man bis 450 keine Steuern.

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Sie könnten einen Wohngeld Antrag stellen der hilft zur Unterstützung der reinen Miete.

Für das Baby können können sie ohne Angaben des Vaters einen Antrag stellen bei der Mütter Stiftung für eine komplette Erstausstattung des Kindes oder Familie in Not oder das sie es zurück zahlen müssen.

Später wenn es dann auf der Welt ist einen Antrag auf Unterhaltsvorschuß stellen gibt es bis zum 12 Lebensjahr des Kindes.

Kindergeld beantragen und zusätzlich noch den Kinderzuschlag.

Und wenn sie später weiter arbeiten wollen steht das Jugendamt zur Verfügung um ihnen finanziell bei der Betreuung des Kindes zu unterstützen.

Ich bin Alleinerziehend mit 5 Kindern und gehe Vollzeit arbeiten.

Aber alles schaffe ich auch nicht von meinem Gehalt zu stemmen.

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Teebaumöl kann helfen.

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