Wohngeld beantragt man schriftlich bei der zuständigen Stelle der Stadt oder Gemeinde, in der man wohnt. Die Anträge gibt es im Netz.

Gleiches gilt für den Antrag auf Grundsicherung, den kannst du aber auch bei der Ortsstelle der Rentenversicherung stellen.

Welche Unterlagen du brauchst, steht meist im Internet bei den zuständigen Stellen. Wenn du ganz sicher gehen willst, ruf beim Bürgertelefon an. Die können dir genau sagen, was du mitsenden musst.

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Also, zum ersten Teil deiner Frage: für unter 25-Jährige gibt es weiterhin Kindergeld, dieses wird aber wie immer an die Eltern gezahlt.

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Die Rente mit 60 ist möglich, gilt aber eigentlich nur noch in Ausnahmefällen. Eine Übersicht über die Personen, für die das in Frage kommt, findest du hier:

http://www.ihr-rentenplan.de/html/renteneintritt_60_.html

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Bisher wurden homosexuelle Paare bei der Erbschaftssteuer im Vergleich mit heterosexuellen Paaren benachteiligt, um nicht zu sagen diskriminiert.

Es wird also wahrscheinlich eine komplette Gleichstellung bei Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer geben.

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Es gab dazu ein Urteil des Bundessozialgerichtshofes. Eine Ehe bestand weniger als ein Jahr, allerdings war das Paar vorher schon Jahrzehnte zusammen und der Grund der Heirat war nicht die Absicherung einer der Partner. Ich denke, solche Spezialfälle kann es geben, aber in der Regel besteht wohl erst nach 12 Monaten kein Zweifel mehr.

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