brauch er ja nicht, Kindesunterhalt muss er trotzdem zahlen. Holen Sie sich einen Pfändungs und Überweisungsbeschluss beim Gericht. Kostet ca. 25 Euro und legen Sie den beim Arbeitgeber des Kindsvater vor. Kindesunterhalt geht vor allen anderen Schulden. Da nutzt auch kein P- Konto.
Antwort
Antwort
was über den Eltern läuft werden die sich bei denen holen. Die sind sofort bei denen dann. Denke die haben mit unterschrieben, oder ?
Antwort
Der Unterhalt geht vor allem, dann muss die Wohnung verkauft werden.