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Astor17

01.08.2017
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Eweber
01.08.2017, 15:19
Laut Teilungerklärung meiner EW darf nur ein Eigentümer bei derEigentumsversammlung stimmen. Kann der Generalbevollmächtigte den Eigentümer vertreten?

Dem Generalbevollmächtigten wurde vom Verwalter die Teilnahme und Stimmabgabe verwehrt

...zum Beitrag
Antwort
von Astor17
01.08.2017, 16:02

Hallo, die Teilungserklärung kann Einschränkungen hinsichtlich der Vertretung enthalten (kompletter Ausschluss ist meiner Kenntnis nach unüblich, Ehegatten oder andere Eigentümer sind meist erlaubt) 

Diese Einschränkung rührt daher, dass in derartigen Versammlungen auch nur Leute stimmberechtigt sein sollen, die durch die Abstimmung betroffen sind, stumpf gesagt 'die es etwas angeht'. 

Mehr dazu hier: http://www.rechtsanwaltdiehl.de/downloads/Vertretung_und_Teilnahmerecht_in_der_Eigentuemerversammlung.pdf

...zur Antwort
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