Ich habe heute diese Frage gefunden und es scheint immer noch keine Antwort zu geben. Dass das von der Fragestellerin als Arbeitgeberin moralisch fragwürdig ist, ok, aber eine offizielle Antwort habe ich nicht gefunden.

Ich bin ArbeitNEHMER und versuche gerade meiner Firma klar zu machen, dass mir dafür nichts von der Verpflegungspauschale abgezogen wird.

Mit Kündigung drohen ist wenig zielführend, also hier meine Frage:

Kann die Firma bei der ich angestellt bin rein rechtlich gesehen meine Verpflegungspauschale kürzen, wenn ich Kunden (und mich) nur mit Getränken (alkoholisch und nicht-alkoholisch) in einem geschäftlichen Rahmen bewirte?

Vielen Dank!

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