Reisekostenabrechnung - Bewirtung - nur Getränke

3 Antworten

Nur um sicher zu sein, dass ich es richtig verstanden habe:

  1. Du hast Mitarbeiter.

  2. Die machen Geschäftsreisen

  3. Die Laden Kunden/Mitarbeiter von Kunden auf ein Getränk ein.

  4. Du willst denen die Verpflegungspauschale für die Reisekosten kürzen, weil die ja bei dem kleinen Umtrunk auch etwas trinken.

Wenn ich das so richtig verstanden habe, würde ich Dich als Mitarbeiter (natürlich mit etwas anderer Wortwahl) fragen, ob Du noch ganz Dicht bist und ob es Deine Art ist um meine Kündigung zu bitten.

Natürlich ist das keine Mahlzeit. Damit auch kein Grund die Verpflegungskostenpauschale zu kürzen.

Ich habe heute diese Frage gefunden und es scheint immer noch keine Antwort zu geben. Dass das von der Fragestellerin als Arbeitgeberin moralisch fragwürdig ist, ok, aber eine offizielle Antwort habe ich nicht gefunden.

Ich bin ArbeitNEHMER und versuche gerade meiner Firma klar zu machen, dass mir dafür nichts von der Verpflegungspauschale abgezogen wird.

Mit Kündigung drohen ist wenig zielführend, also hier meine Frage:

Kann die Firma bei der ich angestellt bin rein rechtlich gesehen meine Verpflegungspauschale kürzen, wenn ich Kunden (und mich) nur mit Getränken (alkoholisch und nicht-alkoholisch) in einem geschäftlichen Rahmen bewirte?

Vielen Dank!

Jetzt bin ich unsicher, was ich machen soll bzw. darf?!

Du solltest Deine Frage einmal so lesen, wie sie für Unbeteiligte rüberkommt und Dich dann fragen, ob Du wirklich meinst was Du da schreibst!

Du kannst ja kürzen, aber erst nachdem Du das Gehalt des Mitarbeiters dementsprechend anständig erhöht hast. Oder bist Du tatsächlich der Ansicht, dass solche Einladungen auf Kosten der Mitarbeiter gehen sollen?